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Einspruch stattgegeben

DFB-Sportgericht erkennt VfL-Pokalsieg ab – Wölfe prüfen Rechtsmittel.

Volkswagenarena.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat dem VfL Wolfsburg den Pokalsieg in der Erstrundenpartie beim SC Preußen Münster nachträglich aberkannt. Das Gremium gab am Montagnachmittag nach mehrstündiger Verhandlung in Frankfurt am Main dem Einspruch des SC Preußen Münster statt. Der Regionalligist hatte Protest gegen die Wertung des Spiels, das die Wölfe mit 3:1 nach Verlängerung gewonnen hatten, eingelegt, weil die Wolfsburger sechs statt der erlaubten fünf Wechsel vorgenommen hatten. Das Spiel wird mit 2:0 für die Preußen gewertet, die damit in der 2. Runde des DFB-Pokals stehen. Der VfL ist ausgeschieden.

„Wir sind enttäuscht und hätten uns einen anderen Ausgang der Verhandlung gewünscht. Mit dem Ergebnis sind wir nicht einverstanden und werden jetzt Rechtsmittel prüfen“, so VfL-Geschäftsführer Dr. Tim Schumacher, der mit Sportdirektor Marcel Schäfer, Cheftrainer Mark van Bommel, Torwarttrainer Pascal Formann und Jurist Christopher Wendisch vor Ort in Frankfurt war.