Teilnahme­bedingungen betreutes Heimspielerlebnis

Die Teilnahmebedingungen gelten für das von den VfL-Clubs angebotene Heimspielerlebnis.

Teilnehmer

Teilnahmeberechtigt an den Angeboten der VfL-Clubs sind Kinder und Jugendliche im Alter bis einschließlich 17 Jahren.

Wird die Mindestteilnehmerzahl einer Aktion bis 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung nicht erreicht, so steht die Durchführung der Veranstaltung im Ermessen der Verantwortlichen der VfL-Clubs. Sofern die Veranstaltung aufgrund Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt abgesagt wird, besteht ein Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Teilnehmergebühr. Darüber hinausgehende Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt mittels Einzugsermächtigung einige Tage vor Veranstaltungsbeginn. Falls beim Einzug der Lastschrift das Konto nicht gedeckt ist, erhebt die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH eine Gebühr in Höhe von 6,- Euro. Als Teilnehmernachweis gilt die Bestätigung, die automatisch nach der Anmeldung per E-Mail verschickt wird.

Rücktritt, krankheits- bzw. verletzungsbedingter Abbruch

Ein kostenfreier Rücktritt ist bis 10 Tagen vor Beginn der Veranstaltung möglich. Erfolgt die Absage erst später, muss der komplette Teilnehmerbeitrag gezahlt werden. Der Rücktritt hat in Textform zu erfolgen. Mit dem Rücktritt hat der Teilnehmer kein Recht mehr an der Veranstaltung teilzunehmen.

Bei einem krankheits- oder verletzungsbedingten Abbruch einer Veranstaltung wird die Teilnehmergebühr nicht erstattet.

Ausschluss

Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist verpflichtet, den Anordnungen der Betreuer Folge zu leisten. Die Verantwortlichen der VfL-Clubs behalten sich das Recht vor, Teilnehmer bei wiederholter, grober Nichtbeachtung der Anordnungen von der Veranstaltung auszuschließen. Der Erziehungsberechtigte ist dann verpflichtet, den Teilnehmer/die Teilnehmerin nach vorheriger Benachrichtigung schnellstmöglich von der Veranstaltung abzuholen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht.

Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung

Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass der Teilnehmer/die Teilnehmerin körperlich gesund und sportlich voll belastbar ist sowie keine ansteckenden Krankheiten hat. Es besteht eine Informationspflicht für die Einnahme von Medikamenten sowie für den Fall, dass der Teilnehmer/ die Teilnehmerin bestimmte Übungen nicht ausführen darf.

Verletzungen sowie der Weg zum sowie vom Trainingsort sind durch die jeweilige Versicherungen der Erziehungsberechtigten abgesichert. Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin muss über den Erziehungsberechtigten kranken- und haftpflichtversichert sein. Der Abschluss einer Unfallversicherung wird empfohlen.

Die VfL-Clubs übernimmt für den Verlust von Wertsachen keine Haftung.