Allgemeine VIP-Ticket-GeschĂ€ftsbedingungen (VIP-ATGB) der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH (Stand: 01.09.2023)

1. Geltungsbereich der VIP-ATGB

1.1 Diese VIP-ATGB gelten fĂŒr das RechtsverhĂ€ltnis („Veranstaltungsvertrag“), das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von VIP-Tageskarten („VIP-Tickets“) von der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, In den Allerwiesen 1 in 38446 Wolfsburg („Club“) oder der vom Club autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufs-/Ausgabestellen“) mit Wirkung fĂŒr den Erwerb von Tickets ab der Saison 2023/2024 begrĂŒndet wird, durch welche der Erwerber zum Zutritt und Aufenthalt in den ausgewiesenen VIP-Bereichen von VOLKSWAGEN ARENA und AOK Stadion (im Folgenden jeweils „Stadion“) wĂ€hrend Veranstaltungen des Clubs (insbesondere Fußballspielen) berechtigt wird.

1.2 Soweit individualvertraglich oder in diesen VIP-ATGB keine abweichende Regelugen bestimmt wurden, gelten fĂŒr das durch Erwerb oder Verwendung von VIP-Tickets bei Stadionzutritt begrĂŒndete RechtsverhĂ€ltnis ergĂ€nzend die Allgemeinen Ticket-GeschĂ€ftsbedingungen der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH („Ticket-ATGB“) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung entsprechend. Die Ticket-ATGB in der jeweils gĂŒltigen Fassung sind abrufbar unter: https://shop.vfl-wolfsburg.de/atgb-ticketing.

2. Bestellung, Versand

2.1    VIP-Tickets können ausschließlich per E-Mail an vertrieb@vfl-wolfsburg.de oder ĂŒber die mobile App „VfL Connect“ bezogen werden.

2.2    Der Versand der VIP-Tickets erfolgt ausschließlich durch Übermittlung in Form elektronischer Tickets. Die Tickets werden dem Kunden dabei zum Abruf in der mobilen App „VfL Connect“ zur VerfĂŒgung gestellt. Versandkosten werden dafĂŒr nicht in Rechnung gestellt.

3. Umtausch, RĂŒcknahme

3.1 Umtausch und RĂŒcknahme von VIP-Tickets sind grundsĂ€tzlich ausgeschlossen.

3.2 Abweichend von Ziff. 3.1 dieser VIP-ATGB kann der Kunde bis spĂ€testens sieben (7) Tage vor der jeweiligen Veranstaltung beim Club den Umtausch eines VIP-Tickets fĂŒr den Besuch eines Ligaspiels der MĂ€nner- oder Frauenmannschaft in der ersten bzw. zweiten Fußballbundesliga der DFL in ein VIP-Ticket fĂŒr ein anderes Ligaspiel der jeweils laufenden Saison beantragen. Der Antrag ist in Textform (E-Mail an vertrieb@vfl-wolfsburg.de ausreichend) oder schriftlich an die GeschĂ€ftsadresse aus Ziff. 1.1 dieser VIP-ATGB zu stellen. Auf den frist- und formgemĂ€ĂŸen Antrag wird der Club dem Kunden den Umtausch des VIP-Tickets in ein VIP-Ticket fĂŒr ein anderes Ligaspiel der jeweiligen Saison gewĂ€hren, wobei sich der Anspruch auf Umtausch des VIP-Tickets nur auf Spiele aus der gleichen oder einer niedrigeren Kategorie erstreckt. Ein Umtausch in Spiele aus höheren Kategorien sowie die ersatzweise RĂŒckerstattung des Kaufpreises sind auch in diesem Fall ausgeschlossen. Der Anspruch auf Umtausch nach dieser Ziffer steht unter dem Vorbehalt der vorhandenen KapazitĂ€ten und organisatorischen Gegebenheiten. Ein Umtausch nach Ablauf der vorgenannten Frist erfolgt allenfalls aus KulanzgrĂŒnden seitens des Clubs, ein Anspruch auf Umtausch nach Ablauf der Frist besteht nicht.

4. Nachweispflicht

ErmĂ€ĂŸigungsberechtigung

Bei Stadionzutritt mit einem ermĂ€ĂŸigten VIP-Ticket ist der aktuelle amtliche bzw. offizielle ErmĂ€ĂŸigungsnachweis mitzufĂŒhren, welcher zum Erwerb des ermĂ€ĂŸigten VIP-Tickets berechtigt. Auf Nachfrage von Mitarbeitenden der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH sowie des bei der Veranstaltung eingesetzten Sicherheitspersonals, ist der ErmĂ€ĂŸigungsnachweis vorzuzeigen. Wird dieser nicht mitgefĂŒhrt, das Vorzeigen verweigert oder ist dieser nicht gĂŒltig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden; der zurĂŒckgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Erstattung. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Stadion sowie mit einer Strafanzeige (bspw. wegen Betrug) geahndet werden.

5. Leistungsumfang, Sonstige Leistungen

5.1 Durch den Erwerb eines VIP-Tickets wird kein Anspruch oder Vorrecht auf Reservierung eines Tisches im VIP-Bereich des Stadions begrĂŒndet.

5.2 Der Erwerb eines VIP-Tickets begrĂŒndet keinen Anspruch und kein Vorrecht auf Erwerb eines Parkscheins fĂŒr die ausgewiesenen Parkbereiche im Stadion oder auf dem umliegenden StadiongelĂ€nde. Auf Verlangen des Kunden kann der Club im Einzelfall gegen Zahlung des dafĂŒr anfallenden Entgelts aus KulanzgrĂŒnden die Ausstellung eines Parkscheins gewĂ€hren.

6. ErgĂ€nzungen und Änderungen

6.1 Der Club ist – auch bei laufenden Vertragsbeziehungen zu Kunden bei einer VerĂ€nderung der MarktverhĂ€ltnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-) SchuldverhĂ€ltnissen berechtigt, diese ATGB zu ergĂ€nzen und/oder zu Ă€ndern, sofern dies fĂŒr den Kunden zumutbar ist.

6.2 SĂ€mtliche Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklĂ€rt hat – online (z.B. per E-Mail) bekannt gegeben. Die ErgĂ€nzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder ErgĂ€nzungen diesen schriftlich oder online in der angegebenen Weise (z.B. E-Mail) widersprochen hat, vorausgesetzt der Club hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Bekanntgabe ausdrĂŒcklich hingewiesen. Ein Widerspruch berechtigt den Club zur außerordentlichen KĂŒndigung des betroffenen RechtsverhĂ€ltnisses.

7. Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungĂŒltig sein, berĂŒhrt dies die Wirksamkeit der ĂŒbrigen Klauseln bzw. der ĂŒbrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nĂ€chsten kommt. Entsprechendes gilt auch fĂŒr eine RegelungslĂŒcke innerhalb dieser ATGB.