Allgemeine VIP-Ticket-Geschäftsbedingungen (VIP-ATGB)

der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH (Stand: 30.07.2025)

1. Allgemeines

1.1 Diese VIP-ATGB gelten für das Rechtsverhältnis („Veranstaltungsvertrag“), das durch den Erwerb und/oder die Verwendung der o.g genannten Eintrittskarten (hiernach gemeinsam: „VIP-Tickets“) von der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, In den Allerwiesen 1 in 38446 Wolfsburg („Club“), durch welche der Erwerber zum Zutritt und Aufenthalt in den ausgewiesenen VIP-Bereichen von Volkswagen Arena und AOK Stadion (im Folgenden jeweils „Stadion“) während Veranstaltungen des Clubs (insbesondere Fußballspielen) berechtigt wird.

1.2. Soweit individualvertraglich oder in diesen VIP-ATGB keine abweichende Regelugen bestimmt wurden, gelten für das durch Erwerb oder Verwendung von VIP-Tickets bei Stadionzutritt begründete Rechtsverhältnis ergänzend die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH („Ticket-ATGB“) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung entsprechend. Die Ticket-ATGB in der jeweils gültigen Fassung sind abrufbar unter: https://shop.vfl-wolfsburg.de/atgb-ticketing.

1.3. Spätestens mit Stadionzutritt erkennt der Ticketinhaber die Stadionordnung für das jeweilige Stadion (Volkswagen Arena bzw. AOK Stadion) als für sich verbindlich an. Diese ist in der jeweils gültigen Fassung abrufbar unter: https://shop.vfl-wolfsburg.de/service/allgemein/stadionordnungen-atgb-agb/stadionordnung-volkswagen-arena/ & https://shop.vfl-wolfsburg.de/service/allgemein/stadionordnungen-atgb-agb/stadionordnung-aok-stadion/

1.4. Der initiale Vertragspartner stellt sicher, dass er und bei evtl. zulässiger Weitergabe der VIP-Tickets auch die neuen Ticketinhaber, die VIP-ATGB, die ATGB und die jeweilige Stadionordnung als für sich verbindlich anerkennen. 

1.5. Bei Stadionzutritt mit einem ermäßigten VIP-Ticket ist der aktuelle amtliche bzw. offizielle Ermäßigungsnachweis mitzuführen, welcher zum Erwerb des ermäßigten VIP-Tickets berechtigt. Auf Nachfrage von Mitarbeitenden der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH sowie des bei der Veranstaltung eingesetzten Sicherheitspersonals, ist der Ermäßigungsnachweis vorzuzeigen. Wird dieser nicht mitgeführt, das Vorzeigen verweigert oder ist dieser nicht gültig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden; der zurückgewiesene Ticketinhaber hat keinen Anspruch auf Erstattung. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Stadion sowie mit einer Strafanzeige (bspw. wegen Betrug) geahndet werden.

2. Buchung von VIP-Tickets 

2.1    Die Buchung von VIP-Tageskarten – auch bei vereinbartem Abrufkontingent - muss in Textform an partnermanagement@vfl-wolfsburg.de bis grundsätzlich spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Spieltermin erfolgen. Erfolgt die Anfrage verspätet oder nicht in Textform, ist der VfL Wolfsburg nicht verpflichtet der Anfrage nachzukommen.

2.2. Sofern vertraglich zwischen den Parteien ein Abrufkontingent von Tageskarten vereinbart ist, kann der Vertragspartner in diesem Umfang VIP-Tickets ohne zusätzliche Kosten buchen. Nach Ausschöpfung des vertraglich zugesicherten Kontingents wird dem Vertragspartner der für das jeweilige Heimspiel gültige VIP-Tageskartenpreis in Rechnung gestellt.

2.3. Die Annahme der Buchung und Vergabe der VIP-Tickets durch den VfL Wolfsburg bei Abrufkontingenten und bei Einzelbuchungen von Tageskarten erfolgt nach Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf bestimmte Spiele besteht nicht. Der VfL Wolfsburg wird die Annahme der Buchung in Textform bestätigen.

3. Bereitstellung 

3.1 Abweichend zu den ATGB werden die VIP-Tickets ausschließlich über die VfL CONNECT App als personalisiertes digitales Ticket angeboten.   Die vertraglich eingeräumten Hospitality Leistungen, wie bspw. Catering, stehen dem Ticketnhaber des auf seine E-Mail-Adresse ausgestellten digitalen Tickets zu.

4. Leistungsumfang

4.1. Es gilt der im Vertrag vereinbarte bzw. o.g. gegenständliche Inhalt je nach Vertragsart.

4.2. Während der Gültigkeit des Tickets (Tages- oder Dauerkarte) hat der Ticketinhaber das Recht auf Zugang zu den Hospitality Bereichen des jeweiligen Stadions und ist berechtigt, die dort angebotenen Speisen und Getränke zu verzehren. Die Zugangsberechtigung für den separaten Logen- und Ehrengastbereich richtet sich nach der auf dem VIP-Ticket vermerkten Kategorie.

4.3. Sofern nicht explizit oben genannt oder sonst vertraglich vereinbart, besteht allein durch den Erwerb eines VIP-Tickets kein Anspruch oder Vorrecht auf Reservierung eines Tisches im VIP-Bereich oder auf Erwerb eines Parkscheins für die ausgewiesenen Parkbereiche im Stadion oder auf dem umliegenden Stadiongelände. Auf Verlangen des Vertragspartners kann der VfL Wolfsburg im Einzelfall gegen Zahlung des dafür anfallenden Entgelts aus Kulanzgründen ggf. die Ausstellung eines Parkscheins gewähren.

5. Zurückbehaltungsrecht

5.1 Erfüllt der Vertragspartner seine Gegenleistungen und Mitwirkungspflichten nicht, behält sich der VfL Wolfsburg vor, dem Vertragspartner die ihm eingeräumten Rechte bis zur Erfüllung der Gegenleistung (z.B. Zahlung der ausstehenden Rate) umfassend zu versagen. Die Werbe- und Hospitality-Leistungen (bspw. für einen verpassten Heimspieltag) entfallen in diesem Fall ersatzlos, wobei der Zahlungsanspruch des VfL Wolfsburg unverändert bleibt. Aufgrund des Eigenverschuldens des Vertragspartners hat dieser insoweit keinen Anspruch auf Reduzierung des Paketpreises oder auf Erstattung. 

6. Umsetzung des Ticketinhabers durch den VfL Wolfsburg

6.1 Der VfL Wolfsburg hat das Recht, dem Ticketinhaber jederzeit einen anderen als den im Vertrag vereinbarten Platz der gleichen Kategorie zuzuweisen, sofern dies erforderlich ist. 

6.2. Die Umsetzung des Ticketinhabers kann auch in eine niedrigere Kategorie erfolgen. Von diesem Recht wird der VfL Wolfsburg jedoch nur Gebrauch machen, wenn er auf die Ticketvergabe keinen Einfluss hat (insbesondere bei europäischen Fußballwettbewerben DFB- und Relegationsspielen).

7. Sonderregelungen für Dauerkarten 

7.1. Dauerkarten haben eine Laufzeit für den im Vertrag festgelegten Zeitraum. Eine automatische Verlängerung findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn es besteht eine abweichende anderslautende vertragliche Regelung.

7.2. Der Vertragspartner kann für die jeweils folgende Saison die Umsetzung beim VfL Wolfsburg per Email an partnermanagement@vfl-wolfsburg.de anfragen. Der VfL Wolfsburg wird dem Vertragspartner - sofern verfügbar - einen neuen Platz zuweisen, wobei er den Wunsch des Vertragspartners versucht zu berücksichtigen, aber nicht verpflichtet ist diesem nachzukommen.

7.3. Für jedes über den vertraglichen Umfang hinausgehende Heimspiel (z.B. DFB-Pokal, UEFA Conference League, UEFA Europa-League, UEFA Champions League, Freundschaftsspiele, Relegationsspiele, usw.), bei denen der VfL Wolfsburg Veranstalter ist, erhält der Vertragspartner bei Dauerkarten – soweit der VfL Wolfsburg einen Einfluss auf die Ticketvergabe hat – eine Option auf den Kauf der VIP-Tickets zu jeweils vom VfL Wolfsburg zu bestimmenden Preisen (nachfolgend: Optionspreis). Der VfL Wolfsburg wird den Vertragspartner über die jeweilige Veranstaltung benachrichtigen und eine angemessene Frist bestimmen, innerhalb welcher der Vertragspartner sein Vorkaufsrecht ausüben muss. Bei Ausübung der Option ist der Optionspreis mit einer Frist von fünf Banktagen ab Erhalt der Rechnung zur Zahlung an den VfL Wolfsburg fällig. Nach Ablauf der Optionsfrist bzw. bei Ausübung der Option und Nichtzahlung innerhalb der Zahlungsfrist ist der VfL Wolfsburg frei, die VIP-Tickets an Dritte zu vergeben

Für jede über den vertraglichen Umfang hinausgehende Veranstaltung, bei denen der VfL Wolfsburg nicht Veranstalter ist, kann der Vertragspartner u.U. vom jeweiligen Veranstalter oder vom VfL Wolfsburg gegen zusätzliches Entgelt ein Nutzungsrecht erwerben. Der VfL Wolfsburg wird auf die etwaige Möglichkeit einer solchen Buchung rechtzeitig hinweisen. Hierbei wird sich der VfL Wolfsburg bemühen, entsprechende Angebote für den Vertragspartner einzuholen und diesem mitzuteilen. Ein Anspruch hierauf sowie ein generelles Vorkaufsrecht besteht nicht.

8. Hausrecht

8.1. Der Ticketinhaber erkennt an, dass a) der VfL Wolfsburg das uneingeschränkte Hausrecht an den dem Vertrag zugrunde liegenden Räumlichkeiten hat, b) Mitarbeiter und Beauftragte des VfL Wolfsburg ein Weisungsrecht über die Art und Weise der Nutzung der Hospitality Bereiche und Tribünenplätze zusteht. Im Übrigen sind die jeweils gültigen ATGB und die jeweils gültige Stadionordnung (einzusehen unter www.vfl-wolfsburg.de) des VfL Wolfsburg hinsichtlich der VIP-Bereiche, sowie die feuerpolizeilichen und ordnungsrechtlichen Auflagen und die jeweils gültigen Regelungen des DFB, der DFL, bei internationalen Veranstaltungen zusätzlich die Regelungen der veranstaltenden Verbände und Institutionen, zu beachten. Diese können auf Anfrage beim VfL Wolfsburg eingesehen oder an den Ticketinhaber übersandt werden.

9. Umtausch und Rückgabe

9.1. Umtausch und Rücknahme von VIP-Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen.

9.2. Abweichend hiervon kann der Vertragspartner bei VIP-Tageskarten bis spätestens sieben (7) Tage vor der jeweiligen Veranstaltung beim VfL Wolfsburg den Umtausch eines VIP-Tickets für den Besuch eines Ligaspiels der Männer- oder Frauenlizenzmannschaft in der ersten bzw. zweiten Fußballbundesliga der DFL in ein VIP-Ticket für ein anderes Ligaspiel der jeweils laufenden Saison beantragen. Der Antrag ist in Textform (E-Mail an partnermanagement@vfl-wolfsburg.de ausreichend) oder schriftlich an die Geschäftsadresse aus Ziff. 1.1 dieser VIP-ATGB zu stellen. Auf den frist- und formgemäßen Antrag wird der VfL Wolfsburg dem Vertragspartner den Umtausch des VIP-Tickets in ein VIP-Ticket für ein anderes Ligaspiel der jeweiligen Saison gewähren, wobei sich der Anspruch auf Umtausch des VIP-Tickets nur auf Spiele aus der gleichen oder einer niedrigeren Kategorie erstreckt. Ein Umtausch in Spiele aus höheren Kategorien sowie die ersatzweise Rückerstattung des Kaufpreises sind auch in diesem Fall ausgeschlossen. Der Anspruch auf Umtausch nach dieser Ziffer steht unter dem Vorbehalt der vorhandenen Kapazitäten und organisatorischen Gegebenheiten. Erfolgt die Anfrage verspätet oder nicht in Textform, ist der VfL nicht verpflichtet der Anfrage nachzukommen. 

9.3. Dauerkarten sind vom Umtausch ausgeschlossen.

10. Weitergabe

10.1. Eine unentgeltliche Weitergabe des Tickets an bspw. Gäste des Vertragspartners ist möglich. Als „Gäste“ gelten Mitarbeiter, Kunden, Kooperationspartner und/oder sonstige Gäste des Vertragspartners. Jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf sowie jede sonstige unzulässige Weitergabe bzw. jedes sonstige unzulässige Anbieten von Tickets durch den Vertragspartner ist untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Ticketverkauf bleibt allein dem Club vorbehalten. Als unzulässige Weitergabe bzw. unzulässiges Anbieten gilt insbesondere,

a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei eBay, -Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom VfL Wolfsburg autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, StubHub etc.) zum Kauf bzw. zur Weitergabe anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder weiterzugeben,

b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig,

c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben,

d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben,

e) Tickets ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des VfL Wolfsburg kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets,

f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht oder die in den letzten fünf Jahren aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Sportveranstaltungen ausgeschlossen wurden, insbesondere wegen Beteiligung an Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Fußballspielen in Erscheinung getreten sind und gegen die in diesem Zeitraum ein Stadionverbot erlassen wurde, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste; oder

h) Sondertickets weiterzuverkaufen oder an Personen weiterzugeben, bei denen der mit dem Sonderticket verbundene Zweck nicht erfüllt ist, oder

i) Tickets weiterzuverkaufen, wenn diese Tickets unter Verwendung automatisierter Verfahren erworben wurden, die dazu dienen, Beschränkungen über die Zahl der von einer Person zu erwerbenden oder andere für den Verkauf der Tickets geltende Regularien zu umgehen (sog. BOT-Käufe).

10.2. Bei einer Zulässigen Weitergabe wird der bisherige Vertragspartner den neuen Ticketinhaber (1) auf die Geltung und den Inhalt dieser VIP-ATGB, der ATGB, der Stadionordnung sowie die notwendige Weitergabe von Informationen (Name, E-Mail-Adresse) über den neuen Ticketinhaber an den Club nach dieser Ziffer ausdrücklich hinweisen, (2) sich der neue Ticketinhaber sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser VIP-ATGB, ATGB und Stadionordnung zwischen ihm und dem VfL Wolfsburg einverstanden erklären und (3) der VfL Wolfsburg auf dessen Anforderung hin (z.B. aufgrund verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich vorgegebener Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen) unter Nennung des neuen Ticketinhabers (einschließlich der oben genannten Daten) rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert oder der Club die Weitergabe an den neuen Ticketinhaber konkludent als zulässig erklären.

10.3. Liegt eine unzulässige Weitergabe vor, ist der VfL Wolfsburg zu den in den ATGB genannten Maßnahmen (insbes. 10.6 der ATGB) berechtigt. 

11. Preisänderung

11.1. Der VfL Wolfsburg behält sich eine Anpassung des Ticketpreises und des Leistungsumfanges für die jeweils folgende Saison vor. Ergeben sich im Vergleich zur laufenden Saison Änderungen (z.B. Erhöhung des Ticketpreises), wird der VfL Wolfsburg dem Vertragspartner dies schriftlich bis spätestens zum 15.03. der jeweils laufenden Saison mitteilen. Der Vertragspartner ist berechtigt, bis spätestens zum 31.03. nach Erhalt der Mitteilung über die Änderungen das Vertragsverhältnis in Bezug auf die Hospitality Tickets zu kündigen. Soweit die Hospitality Tickets lediglich Vertragsbestandteil neben weiteren Leistungen sind, ist der Vertragspartner nur zur Teilkündigung berechtigt. 

12. Haftung

12.1. Der VfL Wolfsburg haftet nur für die Überlassung der in Anlage 1 genannten VIP-Tickets. Eine darüberhinausgehende Haftung, etwa für die Einhaltung der Spieltermine oder sonstiger, über die Überlassung des Business-Seats hinausgehende Umstände, ist ausgeschlossen.

12.2. Weiter ausgeschlossen ist jegliche Haftung für Schäden, welche durch andere Besucher verursacht werden, sowie für alle Folgeschäden. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Teilbetrag des bezahlten Gesamtpreises beschränkt, der bei rechnerischer Aufteilung des Gesamtpreises auf den Spieltag entfällt, bei dem das schädigende Ereignis eingetreten ist.

12.3. Der VfL Wolfsburg haftet nicht für abhanden gekommenes Eigentum in den VIP-Flächen, sonstigen Flächen und Räumen (wie etwa die Garderobeneinrichtung oder Logen) die vom Ticketinhaber, Logeninhaber und Dritten benutzt werden.

12.4. Diese Haftungsbegrenzungen findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.

12.5. Der Vertragspartner haftet dem VfL Wolfsburg für alle Schäden, die durch ihn und durch ihn eingeschaltete Dritte verursacht werden.

13. Schlussklausel

13.1. Sollten einzelne Klauseln dieser VIP-ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Regelungslücke innerhalb dieser VIP-ATGB.