Allgemeine VIP-Ticket-Geschäftsbedingungen (VIP-ATGB) der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH (Stand: 01.09.2023)

1. Geltungsbereich der VIP-ATGB

1.1 Diese VIP-ATGB gelten für das Rechtsverhältnis („Veranstaltungsvertrag“), das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von VIP-Tageskarten („VIP-Tickets“) von der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, In den Allerwiesen 1 in 38446 Wolfsburg („Club“) oder der vom Club autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufs-/Ausgabestellen“) mit Wirkung für den Erwerb von Tickets ab der Saison 2023/2024 begründet wird, durch welche der Erwerber zum Zutritt und Aufenthalt in den ausgewiesenen VIP-Bereichen von VOLKSWAGEN ARENA und AOK Stadion (im Folgenden jeweils „Stadion“) während Veranstaltungen des Clubs (insbesondere Fußballspielen) berechtigt wird.

1.2 Soweit individualvertraglich oder in diesen VIP-ATGB keine abweichende Regelugen bestimmt wurden, gelten für das durch Erwerb oder Verwendung von VIP-Tickets bei Stadionzutritt begründete Rechtsverhältnis ergänzend die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH („Ticket-ATGB“) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung entsprechend. Die Ticket-ATGB in der jeweils gültigen Fassung sind abrufbar unter: https://shop.vfl-wolfsburg.de/atgb-ticketing.

2. Bestellung, Versand

2.1    VIP-Tickets können ausschließlich per E-Mail an vertrieb@vfl-wolfsburg.de oder über die mobile App „VfL Connect“ bezogen werden.

2.2    Der Versand der VIP-Tickets erfolgt ausschließlich durch Übermittlung in Form elektronischer Tickets. Die Tickets werden dem Kunden dabei zum Abruf in der mobilen App „VfL Connect“ zur Verfügung gestellt. Versandkosten werden dafür nicht in Rechnung gestellt.

3. Umtausch, Rücknahme

3.1 Umtausch und Rücknahme von VIP-Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen.

3.2 Abweichend von Ziff. 3.1 dieser VIP-ATGB kann der Kunde bis spätestens sieben (7) Tage vor der jeweiligen Veranstaltung beim Club den Umtausch eines VIP-Tickets für den Besuch eines Ligaspiels der Männer- oder Frauenmannschaft in der ersten bzw. zweiten Fußballbundesliga der DFL in ein VIP-Ticket für ein anderes Ligaspiel der jeweils laufenden Saison beantragen. Der Antrag ist in Textform (E-Mail an vertrieb@vfl-wolfsburg.de ausreichend) oder schriftlich an die Geschäftsadresse aus Ziff. 1.1 dieser VIP-ATGB zu stellen. Auf den frist- und formgemäßen Antrag wird der Club dem Kunden den Umtausch des VIP-Tickets in ein VIP-Ticket für ein anderes Ligaspiel der jeweiligen Saison gewähren, wobei sich der Anspruch auf Umtausch des VIP-Tickets nur auf Spiele aus der gleichen oder einer niedrigeren Kategorie erstreckt. Ein Umtausch in Spiele aus höheren Kategorien sowie die ersatzweise Rückerstattung des Kaufpreises sind auch in diesem Fall ausgeschlossen. Der Anspruch auf Umtausch nach dieser Ziffer steht unter dem Vorbehalt der vorhandenen Kapazitäten und organisatorischen Gegebenheiten. Ein Umtausch nach Ablauf der vorgenannten Frist erfolgt allenfalls aus Kulanzgründen seitens des Clubs, ein Anspruch auf Umtausch nach Ablauf der Frist besteht nicht.

4. Nachweispflicht

Ermäßigungsberechtigung

Bei Stadionzutritt mit einem ermäßigten VIP-Ticket ist der aktuelle amtliche bzw. offizielle Ermäßigungsnachweis mitzuführen, welcher zum Erwerb des ermäßigten VIP-Tickets berechtigt. Auf Nachfrage von Mitarbeitenden der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH sowie des bei der Veranstaltung eingesetzten Sicherheitspersonals, ist der Ermäßigungsnachweis vorzuzeigen. Wird dieser nicht mitgeführt, das Vorzeigen verweigert oder ist dieser nicht gültig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Erstattung. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Stadion sowie mit einer Strafanzeige (bspw. wegen Betrug) geahndet werden.

5. Leistungsumfang, Sonstige Leistungen

5.1 Durch den Erwerb eines VIP-Tickets wird kein Anspruch oder Vorrecht auf Reservierung eines Tisches im VIP-Bereich des Stadions begründet.

5.2 Der Erwerb eines VIP-Tickets begründet keinen Anspruch und kein Vorrecht auf Erwerb eines Parkscheins für die ausgewiesenen Parkbereiche im Stadion oder auf dem umliegenden Stadiongelände. Auf Verlangen des Kunden kann der Club im Einzelfall gegen Zahlung des dafür anfallenden Entgelts aus Kulanzgründen die Ausstellung eines Parkscheins gewähren.

6. Ergänzungen und Änderungen

6.1 Der Club ist – auch bei laufenden Vertragsbeziehungen zu Kunden bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-) Schuldverhältnissen berechtigt, diese ATGB zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

6.2 Sämtliche Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – online (z.B. per E-Mail) bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder online in der angegebenen Weise (z.B. E-Mail) widersprochen hat, vorausgesetzt der Club hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen. Ein Widerspruch berechtigt den Club zur außerordentlichen Kündigung des betroffenen Rechtsverhältnisses.

7. Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Regelungslücke innerhalb dieser ATGB.