Allgemeine GeschĂ€ftsbedingungen (AGB) der FuĂballschule(n) der VfL Wolfsburg-FuĂball GmbH (Stand: 30.11.2021)
1. Geltungsbereich der AGB
Die VfL Wolfsburg-FuĂball GmbH, In den Allerwiesen 1 in 38446 Wolfsburg (VfL Wolfsburg) betreibt zur Förderung des Kinder- und JugendfuĂballs eine FuĂballschule. Die Bezeichnung lautet âVfL FuĂballschuleâ (FuĂballschule). Im Rahmen dieser FuĂballschule bietet der VfL Wolfsburg verschiedene Trainingscamps, Festivals, Erlebnisspieltage, Fördertrainings und Trainerschulungen (Veranstaltungen) an.
Diese AGB gelten fĂŒr die RechtsverhĂ€ltnisse zwischen dem VfL Wolfsburg und den Vertragspartnern, die im Hinblick auf die FuĂballschule und die in diesem Zusammenhang durchgefĂŒhrten Veranstaltungen begrĂŒndet werden.
2. Vertragsschluss
Mit Abschluss des Anmeldevorganges durch Auslösen des entsprechenden Online-Befehls auf der Internet-PrĂ€senz des VfL Wolfsburg www.vfl-wolfsburg.de/mixed-zone/fussballschule/ gibt der Vertragspartner ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Veranstaltungsvertrages an der FuĂballschule ab. Der VfL Wolfsburg kann dieses Angebot annehmen, in dem er dem Vertragspartner innerhalb von 14 Tagen die Annahme des Angebotes per E-Mail bestĂ€tigt. Diese BestĂ€tigungs-E-Mail gilt zugleich als Teilnehmernachweis.
3. Teilnehmer
3.1 Teilnahmeberechtigung: Zur Teilnahme an der FuĂballschule und den in diesem Zusammenhang durchgefĂŒhrten Veranstaltungen sind Kinder und Jugendliche von der Vollendung des 3. Lebensjahres an und bei Trainerschulungen auch Erwachsene berechtigt (Teilnehmer). Hiervon abweichende Teilnahmeberechtigungen fĂŒr einzelne Veranstaltungen der FuĂballschule kann der VfL Wolfsburg in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung festlegen.
3.2 Mindestanzahl an Teilnehmern: Die DurchfĂŒhrung der Veranstaltungen erfolgt, soweit die jeweilige Mindestanzahl an Teilnehmern erreicht wird. Die Mindestteilnehmerzahl ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung.
Sofern die Mindestteilnehmerzahl bei Trainingscamps und Festivals bis vier Wochen bzw. bei Fördertrainings zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht wird, ist der VfL Wolfsburg berechtigt ĂŒber die DurchfĂŒhrung der Veranstaltung nach eigenem Ermessen zu entscheiden. Eine Mitteilung ĂŒber eine etwaige Annullierung aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen erfolgt durch den VfL Wolfsburg spĂ€testens eine (1) Woche vor Veranstaltungsbeginn. Im Falle der Annullierung der Veranstaltung besteht ein Anspruch auf RĂŒckzahlung der geleisteten TeilnahmegebĂŒhr. FĂŒr die RĂŒckzahlung gilt Ziffer 9.1 dieser AGB.
3.3 KapazitĂ€ten: Die Veranstaltungen der FuĂballschule sind auf bestimmte festgelegte Teilnehmerzahlen begrenzt. Sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, kann eine Anmeldung zu der Veranstaltung nicht mehr erfolgen. Im Ăbrigen liegt die Auswahl der Vertragspartner im Ermessen des VfL Wolfsburg, sofern die Anzahl der eingegangenen Anmeldungen die KapazitĂ€ten ĂŒbersteigt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
3.4 Ausschluss von Teilnehmern: Der VfL Wolfsburg ist berechtigt Teilnehmer aus wichtigen GrĂŒnden von der Teilnahme an den Veranstaltungen der FuĂballschule auszuschlieĂen. Wichtige GrĂŒnde können in der Person oder dem Verhalten der Person begrĂŒndet sein und liegen insbesondere vor bei GewalttĂ€tigkeiten, Vandalismus, Rassismus, Sexismus oder der wiederholten groben Nichtbeachtung von Anweisung der verantwortlichen Veranstaltungsleitung. Im Falle des Ausschlusses eines Teilnehmers besteht fĂŒr den entsprechenden Vertragspartner kein Anspruch auf teilweise oder vollstĂ€ndige RĂŒckgewĂ€hr der TeilnahmegebĂŒhr. Es steht dem Vertragspartner frei nachzuweisen, dass durch den Ausschluss kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
4. Bezahlung
Die Bezahlung der TeilnahmegebĂŒhr erfolgt mittels SEPA-Lastschriftmandat. Erteilt der Kunde dem VfL Wolfsburg ein SEPA-Lastschriftmandat, erfolgt der Einzug der Lastschrift erst nach Zugang der BuchungsbestĂ€tigung per E-Mail und wird dem Kunden spĂ€testens einen GeschĂ€ftstag vor Einzug vorab angekĂŒndigt. Eine Rechnung ĂŒber die Buchung wird dem Kunden auf Verlangen ausgestellt.
Der Kunde sichert zu, fĂŒr eine entsprechende Deckung des Kontos zu sorgen. Sofern beim Einzug der Lastschrift das Bankkonto nicht gedeckt ist, erhebt der VfL Wolfsburg eine GebĂŒhr in Höhe von 6 Euro. Dem Vertragspartner steht es frei nachzuweisen, dass ein geringerer oder ĂŒberhaupt kein Schaden entstanden ist.
Der VfL Wolfsburg behĂ€lt sich die EinfĂŒhrung weiterer ZahlungsmodalitĂ€ten vor.
5. Leistungsangebot des VfL Wolfsburg
5.1 Veranstaltungen: Der Umfang und der Ablauf der jeweiligen Veranstaltung richtet sich nach den auf der InternetprÀsenz des VfL Wolfsburg www.vfl-wolfsburg.de/mixed-zone/fussballschule/ jederzeit abrufbaren und konkretisierten Leistungsbeschreibungen und den AblaufplÀnen der angebotenen Veranstaltungen.
5.2 Gutschein: Der Vertragspartner hat bei der Buchung der jeweiligen Veranstaltung die Möglichkeit ohne zusĂ€tzliche Kosten eine Geschenkkarte (Gutschein) ĂŒber die Teilnahme zu bestellen und zum Ausdruck herunterzuladen. Durch den Gutschein ergeben sich keine weiteren als die nach dem Teilnahmevertrag oder diesen AGB geschuldeten RechtsansprĂŒche.
6. Widerruf
Auch wenn der Vertragspartner beim VfL Wolfsburg die Anmeldung zu den Veranstaltungen ĂŒber Fernkommunikationsmittel (d.h. zum Beispiel telefonisch, online oder per E-Mail) im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB vornimmt und damit gemÀà § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemÀà § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein zweiwöchiges Widerrufsrecht.
7. Nichterscheinen, RĂŒcktritt, RĂŒcktrittsschutz, Krankheits- und Verletzungsfall; Widerrufsrecht
7.1 Nichterscheinen: Erscheint ein Teilnehmer nicht zu der von ihm gebuchten Veranstaltung, bleibt der Zahlungsanspruch des VfL Wolfsburg bestehen. Ein Anspruch auf RĂŒckzahlung der bereits geleisteten TeilnahmegebĂŒhr besteht nicht, soweit sich aus diesen AGB nichts Abweichendes ergibt.
7.2 RĂŒcktritt: Der Vertragspartner kann jederzeit vom Teilnahmevertrag zurĂŒcktreten. Der RĂŒcktritt bedarf der Schriftform und ist an die unter Ziffer 11 genannte Kontaktadresse zu richten. Mit dem RĂŒcktritt verliert der Vertragspartner das Recht an der entsprechenden Veranstaltung teilzunehmen.
7.3 Kosten: Bei einem RĂŒcktritt vom Teilnahmevertrag sind 100% der TeilnahmegebĂŒhr inklusive Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern der RĂŒcktritt weniger als vier (4) Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgt.
7.4 RĂŒcktrittsschutz: Der VfL Wolfsburg bietet dem Vertragspartner bei der Buchung ausgewĂ€hlter Veranstaltungen den Abschluss eines sog. RĂŒcktrittsschutzes fĂŒr den Krankheits- oder Verletzungsfall an. FĂŒr diesen RĂŒcktrittsschutz sind 10 Euro zu zahlen, die gemeinsam mit der TeilnahmegebĂŒhr eingezogen werden.
Hat der Vertragspartner den RĂŒcktrittsschutz gebucht, fĂ€llt die TeilnahmegebĂŒhr fĂŒr sein krankheits- und verletzungsbedingtes Nichterscheinen nicht an, soweit die Krankheit oder Verletzung vor dem Beginn der Veranstaltung eintritt und der Vertragspartner in Schriftform beim VfL Wolfsburg unter der in Ziffer 12 genannten Kontaktadresse den RĂŒcktritt vom Veranstaltungsvertrag erklĂ€rt.
8. Haftung
SchadensersatzansprĂŒche des Teilnehmers bzw. des/der Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit durch den VfL Wolfsburg nicht zwingend gehaftet wird, z. B. im Falle des Vorsatzes, bei grober FahrlĂ€ssigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und wegen der Verletzung von Pflichten, deren ErfĂŒllung die ordnungsgemĂ€Ăe DurchfĂŒhrung des Vertrages ĂŒberhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefĂ€hrden und auf deren Einhaltung der Teilnehmer und sein/seine Erziehungsberechtigter/Erziehungsberechtigten regelmĂ€Ăig vertrauen (wesentliche Vertragspflichten).
Ein Schadensersatzanspruch fĂŒr die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe FahrlĂ€ssigkeit vorliegt.
FĂŒr SchĂ€den auf Grund von eigenem Fehlverhalten der Teilnehmer haftet der VfL Wolfsburg nicht. Gleiches gilt fĂŒr SchĂ€den, die durch ein Fehlverhalten eines anderen Teilnehmers entstehen, sofern dieses nicht auf eine Verletzung der Aufsichtspflicht des Verantwortlichen der FuĂballschule zurĂŒckzufĂŒhren ist
9. Haftpflicht-, Unfall und Krankenversicherung
9.1 Allgemeines: Der Vertragspartner bestĂ€tigt durch die Anmeldung zu der gebuchten Veranstaltung, dass der Teilnehmer sportlich voll belastbar und körperlich gesund ist und keine ansteckenden Krankheiten hat. Sofern ein Teilnehmer Arzneimittel einnimmt und/oder bestimmte Ăbungen im Trainingsbetrieb nicht ausfĂŒhren darf, obliegt es dem Vertragspartner den VfL Wolfsburg hierauf bei der Anmeldung zu der Veranstaltung oder - sofern dieser Umstand erst nach der Anmeldung eintritt - rechtzeitig hinzuweisen. Soweit der Vertragspartner gegenĂŒber dem VfL Wolfsburg diese freiwilligen Angaben nicht macht, ĂŒbernimmt der VfL Wolfsburg fĂŒr SchĂ€den die hieraus resultieren keine Haftung.
9.2 Versicherungen: Der Teilnehmer muss ĂŒber den/die Erziehungsberechtigte(n) kranken- und haftpflichtversichert sein. Eine Kranken- oder Haftpflichtversicherung durch den VfL Wolfsburg besteht weder wĂ€hrend der Veranstaltung, noch auf dem Hin-/RĂŒckweg zu der Veranstaltung.
10. Annullierung und Verlegung einzelner Veranstaltungen
10.1 Annullierung: Im Falle höherer Gewalt oder bei Nichterreichen der unter Ziffer 3.2 dieser AGB ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl hat der VfL Wolfsburg das Recht, die Abhaltung einer Veranstaltung der FuĂballschule ganz oder teilweise zu annullieren.
In diesem Fall vergĂŒtet der VfL Wolfsburg binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe der Annullierung die TeilnahmegebĂŒhr entsprechend dem annullierten Anteil der Veranstaltung zurĂŒck. Hierbei bleibt er zur Aufrechnung mit einem etwaigen EntschĂ€digungsanspruch berechtigt. Ein EntschĂ€digungsanspruch im Falle der Annullierung einer Veranstaltung wegen höherer Gewalt und einer deswegen geschuldeten RĂŒckvergĂŒtung der TeilnahmegebĂŒhr bleibt dem VfL Wolfsburg fĂŒr die bereits erbrachten oder zur Annullierung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen vorbehalten.
10.2 Verlegung und vorzeitiger Abbruch: Im Falle schlechter Witterung (z.B. Schnee, starker Regen, Sturm) ist der VfL Wolfsburg nach eigenem Ermessen berechtigt auch ohne eine entsprechende behördliche Verpflichtung, die Veranstaltung auf einen anderen Termin zu verschieben oder vorzeitig abzubrechen. Im Falle des vorzeitigen Abbruchs richtet sich die RĂŒckerstattung der TeilnahmegebĂŒhr nach Ziff. 10.1 dieser AGB.
11. Datenschutz
Informationen ĂŒber die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die VfL Wolfsburg-FuĂball GmbH im Zusammenhang mit den Angeboten der VfL Wolfsburg FuĂballschule einschlieĂlich der Rechte der betroffenen Personen nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des VfL Wolfsburg können der unter fussballschule.vfl-wolfsburg.de abrufbaren DatenschutzerklĂ€rung entnommen werden.
12. Kontaktadresse
RĂŒcktrittserklĂ€rungen, WidersprĂŒche, sonstige nach diesen AGB relevante Informationen (z.B. Ă€rztliche Atteste) und sĂ€mtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Veranstaltungen der FuĂballschule können ĂŒber die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den VfL Wolfsburg gerichtet werden:
VfL Wolfsburg-FuĂball GmbH
In den Allerwiesen 1
38446 Wolfsburg
E-mail: fussballschule@vfl-wolfsburg.de
Telefon: 05361 8903 903 (Es entstehen die anbieterabhÀngigen Kosten in das deutsche Festnetz)
www.vfl-wolfsburg.de
Die EuropĂ€ische Union bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten auĂergerichtlich zu regeln. Diese Plattform ist unter ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.
Der VfL Wolfsburg nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).
13. Schlussbestimmungen
13.1 Anwendbares Recht: FĂŒr sĂ€mtliche Beziehungen zwischen dem Teilnehmer und dem VfL Wolfsburg gilt ausschlieĂlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Verwendung Dritter: Der VfL Wolfsburg ist berechtigt, sich zur ErfĂŒllung seiner Vertragspflichten Dritter zu bedienen.
13.3 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchfĂŒhrbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchfĂŒhrbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Regelungen im Ăbrigen unberĂŒhrt. An Stelle der unwirksamen oder undurchfĂŒhrbaren Bestimmung werden die Parteien eine wirksame und durchfĂŒhrbare Regelung vereinbaren, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nĂ€chsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchfĂŒhrbaren Bestimmung verfolgt haben.