Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fußballschule(n) der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH (Stand: 30.11.2021)

1. Geltungsbereich der AGB

Die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, In den Allerwiesen 1 in 38446 Wolfsburg (VfL Wolfsburg) betreibt zur Förderung des Kinder- und Jugendfußballs eine Fußballschule. Die Bezeichnung lautet „VfL Fußballschule“ (Fußballschule). Im Rahmen dieser Fußballschule bietet der VfL Wolfsburg verschiedene Trainingscamps, Festivals, Erlebnisspieltage, Fördertrainings und Trainerschulungen (Veranstaltungen) an.
Diese AGB gelten für die Rechtsverhältnisse zwischen dem VfL Wolfsburg und den Vertragspartnern, die im Hinblick auf die Fußballschule und die in diesem Zusammenhang durchgeführten Veranstaltungen begründet werden. 

2. Vertragsschluss

Mit Abschluss des Anmeldevorganges durch Auslösen des entsprechenden Online-Befehls auf der Internet-Präsenz des VfL Wolfsburg www.vfl-wolfsburg.de/mixed-zone/fussballschule/ gibt der Vertragspartner ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Veranstaltungsvertrages an der Fußballschule ab. Der VfL Wolfsburg kann dieses Angebot annehmen, in dem er dem Vertragspartner innerhalb von 14 Tagen die Annahme des Angebotes per E-Mail bestätigt. Diese Bestätigungs-E-Mail gilt zugleich als Teilnehmernachweis. 

3. Teilnehmer

3.1 Teilnahmeberechtigung: Zur Teilnahme an der Fußballschule und den in diesem Zusammenhang durchgeführten Veranstaltungen sind Kinder und Jugendliche von der Vollendung des 3. Lebensjahres an und bei Trainerschulungen auch Erwachsene berechtigt (Teilnehmer). Hiervon abweichende Teilnahmeberechtigungen für einzelne Veranstaltungen der Fußballschule kann der VfL Wolfsburg in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung festlegen.   

3.2 Mindestanzahl an Teilnehmern: Die Durchführung der Veranstaltungen erfolgt, soweit die jeweilige Mindestanzahl an Teilnehmern erreicht wird. Die Mindestteilnehmerzahl ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung.
Sofern die Mindestteilnehmerzahl bei Trainingscamps und Festivals bis vier Wochen bzw. bei Fördertrainings zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht wird, ist der VfL Wolfsburg berechtigt über die Durchführung der Veranstaltung nach eigenem Ermessen zu entscheiden. Eine Mitteilung über eine etwaige Annullierung aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen erfolgt durch den VfL Wolfsburg spätestens eine (1) Woche vor Veranstaltungsbeginn. Im Falle der Annullierung der Veranstaltung besteht ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Teilnahmegebühr. Für die Rückzahlung gilt Ziffer 9.1 dieser AGB.

3.3 Kapazitäten: Die Veranstaltungen der Fußballschule sind auf bestimmte festgelegte Teilnehmerzahlen begrenzt. Sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, kann eine Anmeldung zu der Veranstaltung nicht mehr erfolgen. Im Übrigen liegt die Auswahl der Vertragspartner im Ermessen des VfL Wolfsburg, sofern die Anzahl der eingegangenen Anmeldungen die Kapazitäten übersteigt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

3.4 Ausschluss von Teilnehmern: Der VfL Wolfsburg ist berechtigt Teilnehmer aus wichtigen Gründen von der Teilnahme an den Veranstaltungen der Fußballschule auszuschließen. Wichtige Gründe können in der Person oder dem Verhalten der Person begründet sein und liegen insbesondere vor bei Gewalttätigkeiten, Vandalismus, Rassismus, Sexismus oder der wiederholten groben Nichtbeachtung von Anweisung der verantwortlichen Veranstaltungsleitung. Im Falle des Ausschlusses eines Teilnehmers besteht für den entsprechenden Vertragspartner kein Anspruch auf teilweise oder vollständige Rückgewähr der Teilnahmegebühr. Es steht dem Vertragspartner frei nachzuweisen, dass durch den Ausschluss kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.  

4. Bezahlung

Die Bezahlung der Teilnahmegebühr erfolgt mittels SEPA-Lastschriftmandat. Erteilt der Kunde dem VfL Wolfsburg ein SEPA-Lastschriftmandat, erfolgt der Einzug der Lastschrift erst nach Zugang der Buchungsbestätigung per E-Mail und wird dem Kunden spätestens einen Geschäftstag vor Einzug vorab angekündigt. Eine Rechnung über die Buchung wird dem Kunden auf Verlangen ausgestellt.
Der Kunde sichert zu, für eine entsprechende Deckung des Kontos zu sorgen. Sofern beim Einzug der Lastschrift das Bankkonto nicht gedeckt ist, erhebt der VfL Wolfsburg eine Gebühr in Höhe von 6 Euro. Dem Vertragspartner steht es frei nachzuweisen, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. 
Der VfL Wolfsburg behält sich die Einführung weiterer Zahlungsmodalitäten vor. 

5. Leistungsangebot des VfL Wolfsburg

5.1 Veranstaltungen: Der Umfang und der Ablauf der jeweiligen Veranstaltung richtet sich nach den auf der Internetpräsenz des VfL Wolfsburg www.vfl-wolfsburg.de/mixed-zone/fussballschule/ jederzeit abrufbaren und konkretisierten Leistungsbeschreibungen und den Ablaufplänen der angebotenen Veranstaltungen. 

5.2 Gutschein: Der Vertragspartner hat bei der Buchung der jeweiligen Veranstaltung die Möglichkeit ohne zusätzliche Kosten eine Geschenkkarte (Gutschein) über die Teilnahme zu bestellen und zum Ausdruck herunterzuladen. Durch den Gutschein ergeben sich keine weiteren als die nach dem Teilnahmevertrag oder diesen AGB geschuldeten Rechtsansprüche.

6. Widerruf

Auch wenn der Vertragspartner beim VfL Wolfsburg die Anmeldung zu den Veranstaltungen über Fernkommunikationsmittel (d.h. zum Beispiel telefonisch, online oder per E-Mail) im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB vornimmt und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein zweiwöchiges Widerrufsrecht.

7. Nichterscheinen, Rücktritt, Rücktrittsschutz, Krankheits- und Verletzungsfall; Widerrufsrecht

7.1 Nichterscheinen: Erscheint ein Teilnehmer nicht zu der von ihm gebuchten Veranstaltung, bleibt der Zahlungsanspruch des VfL Wolfsburg bestehen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Teilnahmegebühr besteht nicht, soweit sich aus diesen AGB nichts Abweichendes ergibt.

7.2 Rücktritt: Der Vertragspartner kann jederzeit vom Teilnahmevertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform und ist an die unter Ziffer 11 genannte Kontaktadresse zu richten. Mit dem Rücktritt verliert der Vertragspartner das Recht an der entsprechenden Veranstaltung teilzunehmen. 

7.3 Kosten: Bei einem Rücktritt vom Teilnahmevertrag sind 100% der Teilnahmegebühr inklusive Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern der Rücktritt weniger als vier (4) Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgt.

7.4 Rücktrittsschutz: Der VfL Wolfsburg bietet dem Vertragspartner bei der Buchung ausgewählter Veranstaltungen den Abschluss eines sog. Rücktrittsschutzes für den Krankheits- oder Verletzungsfall an. Für diesen Rücktrittsschutz sind 10 Euro zu zahlen, die gemeinsam mit der Teilnahmegebühr eingezogen werden.
Hat der Vertragspartner den Rücktrittsschutz gebucht, fällt die Teilnahmegebühr für sein krankheits- und verletzungsbedingtes Nichterscheinen nicht an, soweit die Krankheit oder Verletzung vor dem Beginn der Veranstaltung eintritt und der Vertragspartner in Schriftform beim VfL Wolfsburg unter der in Ziffer 12 genannten Kontaktadresse den Rücktritt vom Veranstaltungsvertrag erklärt.

8. Haftung

Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bzw. des/der Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit durch den VfL Wolfsburg nicht zwingend gehaftet wird, z. B. im Falle des Vorsatzes, bei grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und wegen der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Teilnehmer und sein/seine Erziehungsberechtigter/Erziehungsberechtigten regelmäßig vertrauen (wesentliche Vertragspflichten).

Ein Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Für Schäden auf Grund von eigenem Fehlverhalten der Teilnehmer haftet der VfL Wolfsburg nicht. Gleiches gilt für Schäden, die durch ein Fehlverhalten eines anderen Teilnehmers entstehen, sofern dieses nicht auf eine Verletzung der Aufsichtspflicht des Verantwortlichen der Fußballschule zurückzuführen ist

9. Haftpflicht-, Unfall und Krankenversicherung

9.1 Allgemeines: Der Vertragspartner bestätigt durch die Anmeldung zu der gebuchten Veranstaltung, dass der Teilnehmer sportlich voll belastbar und körperlich gesund ist und keine ansteckenden Krankheiten hat. Sofern ein Teilnehmer Arzneimittel einnimmt und/oder bestimmte Übungen im Trainingsbetrieb nicht ausführen darf, obliegt es dem Vertragspartner den VfL Wolfsburg hierauf bei der Anmeldung zu der Veranstaltung oder - sofern dieser Umstand erst nach der Anmeldung eintritt - rechtzeitig hinzuweisen. Soweit der Vertragspartner gegenüber dem VfL Wolfsburg diese freiwilligen Angaben nicht macht, übernimmt der VfL Wolfsburg für Schäden die hieraus resultieren keine Haftung.

9.2 Versicherungen: Der Teilnehmer muss über den/die Erziehungsberechtigte(n) kranken- und haftpflichtversichert sein. Eine Kranken- oder Haftpflichtversicherung durch den VfL Wolfsburg besteht weder während der Veranstaltung, noch auf dem Hin-/Rückweg zu der Veranstaltung.

10. Annullierung und Verlegung einzelner Veranstaltungen

10.1 Annullierung: Im Falle höherer Gewalt oder bei Nichterreichen der unter Ziffer 3.2 dieser AGB ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl hat der VfL Wolfsburg das Recht, die Abhaltung einer Veranstaltung der Fußballschule ganz oder teilweise zu annullieren.
In diesem Fall vergütet der VfL Wolfsburg binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe der Annullierung die Teilnahmegebühr entsprechend dem annullierten Anteil der Veranstaltung zurück. Hierbei bleibt er zur Aufrechnung mit einem etwaigen Entschädigungsanspruch berechtigt. Ein Entschädigungsanspruch im Falle der Annullierung einer Veranstaltung wegen höherer Gewalt und einer deswegen geschuldeten Rückvergütung der Teilnahmegebühr bleibt dem VfL Wolfsburg für die bereits erbrachten oder zur Annullierung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen vorbehalten.

10.2 Verlegung und vorzeitiger Abbruch: Im Falle schlechter Witterung (z.B. Schnee, starker Regen, Sturm) ist der VfL Wolfsburg nach eigenem Ermessen berechtigt auch ohne eine entsprechende behördliche Verpflichtung, die Veranstaltung auf einen anderen Termin zu verschieben oder vorzeitig abzubrechen. Im Falle des vorzeitigen Abbruchs richtet sich die Rückerstattung der Teilnahmegebühr nach Ziff. 10.1 dieser AGB.

11. Datenschutz

Informationen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH im Zusammenhang mit den Angeboten der VfL Wolfsburg Fußballschule einschließlich der Rechte der betroffenen Personen nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des VfL Wolfsburg können der unter fussballschule.vfl-wolfsburg.de abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden. 

12. Kontaktadresse

Rücktrittserklärungen, Widersprüche, sonstige nach diesen AGB relevante Informationen (z.B. ärztliche Atteste) und sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Veranstaltungen der Fußballschule können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den VfL Wolfsburg gerichtet werden: 
VfL Wolfsburg-Fußball GmbH    
In den Allerwiesen 1    
38446 Wolfsburg
E-mail: fussballschule@vfl-wolfsburg.de
Telefon: 05361 8903 903 (Es entstehen die anbieterabhängigen Kosten in das deutsche Festnetz)
www.vfl-wolfsburg.de


Die Europäische Union bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform ist unter ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.


Der VfL Wolfsburg nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG). 

13. Schlussbestimmungen

13.1 Anwendbares Recht: Für sämtliche Beziehungen zwischen dem Teilnehmer und dem VfL Wolfsburg gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2 Verwendung Dritter: Der VfL Wolfsburg ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Vertragspflichten Dritter zu bedienen.

13.3 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Regelungen im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine wirksame und durchführbare Regelung vereinbaren, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.