Fans

Fan-Infos rund ums Trainingslager

Wissenswertes für alle VfL-Anhänger, die mit nach Bad Waltersdorf reisen.

Fanschal des VfL-Wolfsburg.

Vom 18. bis 24. Juli schlägt der VfL Wolfsburg sein Trainingslager in der Ferienregion Steiermark auf. Für die mitreisenden Fans der Grün-Weißen hat das Team der Fanbetreuung alles Wissenswerte um Training, Freizeitprogramm und die gültigen Corona-Regelungen zusammengestellt.

Training

Trainingsplatz: Thermenstadion Bad Waltersdorf

Die aktuellen Trainingszeiten sowie alles Wissenswerte für die VfL-Anhänger werden auf der Facebook-Seite der VfL-Fanbetreuung bekanntgegeben. Dabei ist zu beachten, dass die Trainingszeit für den nächsten Tag in der Regel durch die sportliche Leitung erst am Vorabend bekanntgegeben wird und die Einheiten nicht vorab für die gesamte Aufenthaltsdauer in Bad Waltersdorf festgelegt sind.

Einlassregelung beim Training

Aufgrund der Corona-Regeln in Österreich ist der Zutritt zu Sportveranstaltungen, auch zu den Trainingseinheiten, nur unter Einhaltung der aktuellen Richtlinien zulässig – also für Geimpfte, Genesene und Getestete. Alle Trainingsbesucher müssen einen entsprechenden 3G-Nachweis vorweisen. Informationen zu den momentanen Corona-Regeln für die Steiermark sind hier zu finden.

Ausflugs- und Freizeitprogramm

Der grün-weiße Fanabend mit der Mannschaft ist in diesem Jahr Corona-bedingt leider nicht realisierbar, aber die Fanbetreuung wird mit den anwesenden VfL-Anhängern einen alternativen Plan besprechen. 

Sonstiges

Einreisebestimmungen: Für aus Deutschland kommende Einreisende ist keine elektronische Anmeldung (mehr) erforderlich. Bei Einreise soll ein negatives PCR- oder Antigen-Test-Ergebnis vorgelegt werden. Das Test-Ergebnis oder ein ärztliches Zeugnis über ein solches darf nicht älter als 48 Stunden (Antigentest) bzw. 72 Stunden (PCR-Test) sein. Kann dieses nicht vorgelegt werden, ist ein Test spätestens 24 Stunden nach Einreise auf eigene Kosten durchzuführen. Einem Testnachweis sind der Nachweis einer Impfung (ab dem 22. Tag nach der ersten Dosis, wobei die Impfung nicht länger als drei Monate, bei Zweitimpfung, nicht länger als neun Monate zurückliegen darf) bzw. einer durchgemachten Infektion in den vergangenen sechs Monaten gleichgestellt (3G-Regel). Detaillierte Informationen gibt es auf sozialministerium.at. Da Grenzkontrollen stattfinden, muss mit Verzögerungen an der Grenze bei der Einreise nach Österreich gerechnet und entsprechend mehr Zeit eingeplant werden.

Ansprechpartner Fanbeauftragte

Michael Schrader mobil: +49 151-52884168