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VfL stellt auf 2G-Regel um

Zutritt zu den VfL-Spielen nur noch für Geimpfte und Genesene. Tickets für Sevilla ab Mittwoch 9.30 Uhr.

Aufgrund der weiter steigenden Zahl der Corona-Infektionen gilt ab dem 2. September 2021 bei Partien des VfL Wolfsburg, egal ob in der Volkswagen Arena oder dem AOK Stadion, künftig die sogenannte 2G-Regel, nach der nur noch Genesene und Geimpfte Zutritt zu den Spielen der Wölfe und der Wölfinnen haben. Damit folgt der VfL der dringenden Empfehlung der Stadt Wolfsburg und des hiesigen Gesundheitsamtes, die das Ergebnis eines intensiven Austausches mit den Behörden in den vergangenen Tagen ist. Mit der Umstellung auf 2G soll ein weiterer Beitrag zur Verbesserung des Infektionsschutzes geleistet werden.

Ticketverkauf für das Sevilla-Spiel startet Mittwoch um 9.30 Uhr

Nachdem die Hygieneanforderungen nun angepasst worden sind, startet am morgigen Mittwoch um 9.30 Uhr der Verkauf der Tickets für das erste Heimspiel der Wölfe in der UEFA Champions League in der Volkswagen Arena gegen den FC Sevilla am Mittwoch, 29. September, Anstoß um 21 Uhr.

Alle Infos zum Ticketverkauf

Weitere wichtige Informationen

  • Beim morgigen Spiel der Frauen in der UEFA Women´s Champions League gegen den FC Girondins de Bordeaux (Anstoß um 18 Uhr im AOK Stadion) gilt noch die 3G-Regel.

  • Wer bereits Tickets für das Bundesliga-Heimspiel der Frauen gegen den SC Sand (Sonntag, 12. September, 13 Uhr, AOK Stadion) erworben hat und nicht die bei der Partie geltende 2G-Regel erfüllen kann, kann sich zur Rückabwicklung des Kaufs an das Service Center (service@vfl-wolfsburg.de) wenden.

  • Von der ab Donnerstag, 2. September, bei den Spielen des VfL geltenden 2G-Regel sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre ausgenommen. Darüber hinaus fallen Schwangere und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, nicht unter diese Regelung. Sie benötigen einen Mutterpass oder einen medizinischen Nachweis (Attest), dass sie nicht impffähig sind sowie einen negativen Corona-Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf (kein Selbsttest).