Fans

Tickets für Hansa und Kiel zu erwerben

Vorverkauf für Testspiele am 10. und 14. Juli startet am Mittwoch.

Für die beiden kommenden VfL-Testspiele in der Sommervorbereitung sind erneut 500 Fans im AOK Stadion zugelassen. Der Kartenverkauf für die Partien am Samstag, 10. Juli (Anstoß um 16 Uhr, live bei Wölfe TV), gegen Hansa Rostock sowie am Mittwoch, 14. Juli (Anstoß um 16 Uhr, live bei Wölfe TV), gegen Holstein Kiel startet ab Mittwoch, 7. Juli, um 9.30 Uhr für Dauerkarteninhaber und Mitglieder. Gästefans sind nicht zugelassen. 

Wichtige Hinweise zum Kartenkauf

Eintrittskarten für die Partien (Einlass jeweils ab 15 Uhr) sind im Wölfeshop zum Einheitspreis von 10 Euro (ermäßigt 5 Euro*) erhältlich. Kinder bis einschließlich 15 Jahre haben freien Eintritt, benötigen aber ein Ticket. Rollstuhlfahrer-Plätze sind vorhanden (nur über das Service Center erhältlich), neue Dauerkarteninhaber erhalten ihr Ticket ebenfalls im Service Center. Es wird vor Ort keine Tageskassen geben. Die Tickets müssen beim Kauf personalisiert werden. Der Downloadlink zum Druck des personalisierten Tickets ist ab 30 Stunden vor Anpfiff, das bedeutet jeweils am Vortag ab ca. 10 Uhr, verfügbar. Alle Zuschauer müssen nachweisen, dass sie über einen vollständigen Impfschutz verfügen, genesen sind (die Infektion darf maximal sechs Monate zurückliegen) oder negativ auf Corona getestet sind. Der Test darf höchstens 24 Stunden alt sein. Rund ums AOK Stadion wird es zwischen 15 und 16 Uhr gekennzeichnete Kontrollstationen geben. Wer dort seinen Nachweis erbringt, erhält ein Bändchen. Der Zugang zum Stadion erfolgt dann nur mit gültigem Ticket und Bändchen. Wichtig: Jeder Zuschauer muss sich ausweisen können.

Folgende Nachweise berechtigen zu einem Stadionbesuch:

  • Geimpfte (Vollständiger Impfschutz nach 14 Tagen): CovPass-App, Corona-Warn-App oder Impfausweis
  • Getestete: negativer Corona-Test, der in der PassGo-App (ePassGo-App) registriert ist - Link zu den Teststationen
  • Genesene (28 Tage nach Infektion, nicht länger als sechs Monate): offizielle Bescheinigung der Behörden
  • Genesene (länger als sechs Monate): Impfausweise und offizielle Bescheinigung der Behörden

Keine Testpflicht für Kinder bis 14 Jahre

Da für Kinder bis einschließlich 14 Jahre keine Testpflicht besteht, ist für sie auch kein Impf- oder Genesungsnachweis erforderlich. Die gültigen Hygiene- und Abstandsvorschriften sind beim Besuch einzuhalten. Grundsätzlich ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes erforderlich, am Platz kann er aber abgenommen werden. Ab 15 Jahre ist eine medizinische Maske Pflicht, für Kinder von sechs bis 14 Jahre genügt eine Alltagsmaske. Jüngere Kinder benötigen keine Maske. 
 
*Anspruch auf Ermäßigung haben Schwerbehinderte, Rentner und Arbeitslose sowie Auszubildende, Schüler und Studenten (bis einschließlich 25 Jahre).

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