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Tickets für Dortmund

Exklusiver Vorverkauf fürs Heimspiel gegen den BVB startet am Dienstag.

Beim 1:0-Heimsieg gegen den FC Augsburg waren erstmals wieder die Dauerkarten aktiv. Ab dem morgigen Dienstag ab 9.30 Uhr können Dauerkarten-Inhabende Zusatztickets und Mitglieder Karten für die nächste Bundesliga-Partie in der Volkswagen Arena gegen Borussia Dortmund (Samstag, 27. November, 15.30 Uhr) erwerben. Maximal fünf Tickets pro Vorgang können in dieser eingeschränkten Verkaufsphase für das Duell mit Schwarz-Gelb bestellt werden. Wichtig: Bei Partien des VfL Wolfsburg gilt die 2G-Regel.

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Freier Verkauf ab dem 16. November

Seit dem 23. Oktober ist in der Volkswagen Arena wieder eine volle Auslastung von 30.000 Zuschauenden möglich. Eine Woche nach Start des exklusiven Vorverkaufs startet ab Dienstag, dem 16. November, um 9.30 Uhr der freie Verkauf für das Heimspiel gegen den BVB. Hier sind ebenfalls pro Bestellvorgang maximal fünf Tickets möglich. Es gilt das „First come, first served“-Prinzip.

Weitere wichtige Infos

1) Anspruch auf Ermäßigung haben: Schwerbehinderte, Arbeitslose, Rentner, Auszubildende/Schüler/Studenten (bis einschl. 25 Jahre).

2) Der Zutritt und Aufenthalt in der Wölfi-Kurve ist Erwachsenen nur in Verbindung mit einem Kind gestattet. Hierbei liegt die maximal zulässige Kombination bei zwei Erwachsenen und einem Kind. Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt in diesem Bereich für Rentner und Senioren. Diese dürfen auch ohne Begleitung von Kindern den Bereich nutzen.

*) Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Zuzüglich zu diesem Preis stellt der VfL Wolfsburg bei einem Ticketversand dem Vertragspartner eine angemessene Servicegebühr (z.B. für Kartendruck, Porto etc.) in Rechnung. Im Vorverkauf können zusätzlich Vorverkaufsgebühren anfallen. Sämtliche Entgelte werden im Zuge des Bestellvorganges ausgewiesen und sind mit Vertragsabschluss fällig.

  • Rollstuhlfahrer-, Sehbehinderten- und Gehörlosen-Plätze sind vorhanden (nur über das Service Center erhältlich).

  • Die Tickets müssen beim Kauf personalisiert werden. Die bestellten Karten werden nicht mehr mit der Post versendet, sondern per E-Mail als Print-at-home-Tickets, die man sich bequem zu Hause ausdrucken kann. Der Link zum Ticketabruf sowie zur Personalisierung wird drei Tage vor dem Spiel per E-Mail versendet. Eine Umpersonalisierung ist möglich. Jeder Zuschauende muss sich am Spieltag in der Volkswagen Arena mit einem gültigen Ausweisdokument mit Lichtbild ausweisen können (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Schülerausweis).

  • Alle Zuschauenden müssen nachweisen, dass sie über einen vollständigen Impfschutz verfügen oder genesen sind. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre benötigen weder einen Impf- noch einen Genesungsnachweis. Darüber hinaus sind Schwangere und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, von dieser Regelung ausgenommen. Sie benötigen einen Mutterpass oder einen medizinischen Nachweis (Attest), dass sie nicht impffähig sind sowie einen negativen Corona-Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf (kein Selbsttest).

  • Folgende Nachweise berechtigen zu einem Stadionbesuch:

    • Geimpfte (Vollständiger Impfschutz nach 14 Tagen): CovPass-App, Corona-Warn-App oder Impfausweis

    • Genesene (28 Tage nach Infektion, nicht länger als sechs Monate): offizielle Bescheinigung der Behörden

    • Vormals Genesene (länger als sechs Monate): Impfausweis und offizielle Bescheinigung der Behörden

  • An den Kassen rund um die Volkswagen Arena sowie in der Zuwegung von den Parkplätzen im Allerpark und vom Allersee direkt am AOK Stadion gibt es ab zwei Stunden vor Spielbeginn gekennzeichnete Kontrollstationen. Diese beschleunigen den Ablauf am Stadioneingang. Wer dort seinen Nachweis erbringt, erhält ein Bändchen. Der Zugang zum Stadion erfolgt nur mit gültigem Ticket und Bändchen. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre.

  • Die gültigen Hygiene- und Abstandsvorschriften sind beim Besuch einzuhalten. Alle Vorkehrungen, die die Einhaltung des Abstandsgebots gewährleisten sollen (zum Beispiel Absperrungen von sanitären Anlagen, Abstandsmarkierungen), sind aufgehoben. Darüber hinaus gilt für Zuschauende keine Maskenpflicht mehr, auch nicht in geschlossenen Räumen oder beim Verlassen des Sitzplatzes.

  • Der VfL bittet um Verständnis, dass sich alle Angaben zum Sonderspielbetrieb auf Grund von Veränderungen in den für den VfL Wolfsburg verbindlichen Vorschriften – auch kurzfristig – ändern können. Der VfL wird über alle notwendigen Anpassungen so früh wie möglich informieren.

  • Alle Antworten auf wichtige Fragen finden sich kompakt zusammengefasst in dieser FAQ-Liste.

  • Für Rückfragen steht das Service Center unter service@vfl-wolfsburg.de zur Verfügung.