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Potsdam-Tickets sichern

Exklusiver Vorverkauf für Dauerkartenbesitzer der Wölfinnen startet ab sofort.

Endlich wieder Bundesliga, endlich wieder Zuschauer: Für den Saisonauftakt der Wölfinnen gegen den 1. FFC Turbine Potsdam am Samstag, 28. August (Anstoß um 13 Uhr), können sich Dauerkartenbesitzer ab sofort im WölfeShop ein Ticket sichern. Da der Spielbetreib nach wie vor eingeschränkt ist, haben Dauerkarten keine Gültigkeit. Der freie Verkauf startet am kommenden Freitag, 13. August, um 9.30 Uhr. Auch Gäste-Fans können sich dann eine Eintrittskarte für den Block O2 kaufen. Der Ausdruck der Tickets ist nach Versand der Download-Mail, die am 26. August versendet wird, möglich.

Ein Sitzplatz kostet 7 Euro, ein ermäßigtes Sitzplatz-Ticket 4,50 Euro. Für einen regulären Stehplatz bezahlen Fans 4,50 Euro und für einen ermäßigten Stehplatz 2 Euro. Anspruch auf Ermäßigung haben Schwerbehinderte, Arbeitslose, Rentner, Auszubildende, Schüler und Studenten bis einschließlich 25 Jahre sowie WölfeClub- und IG-Metall-Mitglieder. Kinder bis einschließlich sechs Jahre sind frei, benötigen aber ein Ticket.

Mit Bändchen und Ticket

Alle Zuschauer müssen nachweisen können, dass sie über einen vollständigen Impfschutz verfügen, genesen sind (die Infektion darf maximal sechs Monate zurückliegen) oder negativ auf Corona getestet wurden. Der Test darf höchstens 24 Stunden alt sein. Rund um das AOK Stadion wird es zwischen 11.30 Uhr und 13 Uhr gekennzeichnete Kontrollstationen geben. Jeder Fan, der dort seinen Nachweis vorzeigt, erhält ein Bändchen, das mit gültigem Ticket den Zugang zum Stadion verschafft. Wichtig: Jeder Zuschauer und jede Zuschauerin muss sich ausweisen können.

Folgende Nachweise berechtigen zu einem Stadionbesuch:

  • Geimpfte (Vollständiger Impfschutz nach 14 Tagen): CovPass-App, Corona-Warn-App oder Impfausweis

  • Getestete: negativer Corona-Test von einem zertifizierten Testzentrum in einer App, auf dem Handy oder als Ausdruck. Selbsttests können leider nicht akzeptiert werden.

  • Genesene (28 Tage nach Infektion, nicht länger als sechs Monate): offizielle Bescheinigung der Behörden

  • Genesene (länger als sechs Monate): Impfausweise und offizielle Bescheinigung der Behörden

Da für Kinder bis einschließlich 14 Jahre keine Testpflicht besteht, ist für sie auch kein Impf- oder Genesungsnachweis erforderlich. Die gültigen Hygiene- und Abstandsvorschriften sind beim Besuch einzuhalten. Grundsätzlich ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes erforderlich, am Platz kann er aber abgenommen werden. Ab 15 Jahre ist eine medizinische Maske Pflicht, für Kinder von sechs bis 14 Jahre genügt eine Alltagsmaske. Jüngere Kinder benötigen keine Maske.

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