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Lille-Tickets

Kartenstornierung aufgrund verringerter Kapazität: Verkauf am 3. Dezember gestartet.

Die neue Corona-Verordnung der niedersächsischen Landesregierung hat auch Auswirkungen auf das Heimspiel gegen den OSC Lille am Mittwoch, 8. Dezember (Anstoß um 21 Uhr). Die mögliche Auslastung der Volkswagen Arena verringert sich, wie bereits beim Heimspiel gegen Borussia Dortmund, auch bei diesem Spiel um 50 Prozent. Zudem wird die neue Belegung der Plätze wieder im „Schachbrettmuster“ erfolgen. Aufgrund der einzuhaltenden Abstände auf den Tribünen und der damit verbundenen verringerten Kapazität, ist der VfL Wolfsburg erneut gezwungen, alle bereits verkauften Karten zu stornieren.

Karten werden automatisch erstattet

Kartenbestellungen aus dem Wölfeshop werden innerhalb von zwei bis drei Wochen automatisch erstattet. Dabei müssen Wölfe-Fans nicht selbst aktiv werden. Der VfL Wolfsburg erstattet den Kartenpreis über den beim Kauf gewählten Zahlungsmodus zurück. Achtung: Der VfL Wolfsburg bittet darum, davon abzusehen, das Geld über die Bank oder per PayPal zurückzufordern. Damit werden zusätzlicher Aufwand und Kosten eingespart. Der gezahlte Betrag wird in jedem Fall erstattet.

Neuer Verkauf startet am 3. Dezember

Der neue Verkauf startet am Freitag, 3. Dezember, um 15.15 Uhr. Die Tickets sind ausschließlich online über den Wölfeshop erhältlich. 

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Vorgehensweise bei kurzfristigen Änderungen

Der Verkauf erfolgt vorbehaltlich weiterer Einschränkungen durch das Land Niedersachsen. Bei einer erneuten Reduzierung der zulässigen Stadionkapazität werden die Bestellungen anhand des „First-come-first-serve-Prinzip“ berücksichtigt und die zuletzt eingegangenen Bestellungen werden zuerst storniert. Auf Grund der Kurzfristigkeit wird es keinen eingeschränkten Vorverkauf für Dauerkartenbesitzer und Mitglieder geben.



  • Dauerkarten haben wie bei europäischen Spielen üblich keine Gültigkeit.

  • Rollstuhlfahrer-, Sehbehinderten- und Gehörlosen-Plätze sind vorhanden (nur über das Service Center erhältlich).

  • Die Tickets müssen beim Kauf personalisiert werden. Die bestellten Karten werden nicht mehr mit der Post versendet, sondern per E-Mail als E-Ticket auf dem Handy oder Print@Home-Ticket zum Ausdrucken zur Verfügung gestellt. Der Link zum Ticketabruf sowie zur Personalisierung wird direkt nach der Bestellbestätigung per E-Mail versendet. Eine Umpersonalisierung ist möglich. Jeder Zuschauende muss sich am Spieltag in der Volkswagen Arena mit einem gültigen Ausweisdokument mit Lichtbild ausweisen können (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Schülerausweis).

  • Alle Zuschauenden müssen nachweisen, dass sie einen 2G-Nachweis haben, also über einen vollständigen Impfschutz verfügen oder genesen sind. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre benötigen weder einen Impf- noch einen Genesungsnachweis. Darüber hinaus sind Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, von dieser Regelung ausgenommen. Diese Personengruppen benötigen einen medizinischen Nachweis (Attest), dass sie nicht impffähig sind sowie einen negativen Corona-Antigentest eines zertifizierten Testzentrums, der nicht älter als 24 Stunden sein darf (kein Selbsttest).

  • Folgende Nachweise berechtigen zu einem Stadionbesuch:

    • Geimpfte (Vollständiger Impfschutz nach 14 Tagen): CovPass-App, Corona-Warn-App oder Impfausweis

    • Genesene (28 Tage nach Infektion, nicht länger als sechs Monate): offizielle Bescheinigung der Behörden

    • Vormals Genesene (länger als sechs Monate): Impfausweis und offizielle Bescheinigung der Behörden

  • Die Nachweise werden mit einem gültigen Ausweisdokument mit Lichtbild abgeglichen.

  • An den Kassen rund um die Volkswagen Arena sowie in der Zuwegung von den Parkplätzen im Allerpark und vom Allersee direkt am AOK Stadion gibt es ab zwei Stunden vor Spielbeginn gekennzeichnete Kontrollstationen. Diese beschleunigen den Ablauf am Stadioneingang. Wer dort seinen Nachweis erbringt, erhält ein Bändchen. Der Zugang zum Stadion erfolgt nur mit gültigem Ticket und Bändchen. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre.

  • Die gültigen Hygiene- und Abstandsvorschriften sind beim Besuch einzuhalten.

    • Maskenpflicht: Im gesamten Stadion gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes des FFP2 Standards. Die Maske ist auch am Sitzplatz zu tragen und darf nur zum Verzehr von Speisen und Getränken am Sitzplatz abgenommen werden. Für Kinder von sechs bis 14 Jahre genügt eine Alltagsmaske. Jüngere Kinder benötigen keine Maske.

    • Es sind permanent mindestens ein Meter Abstand zu anderen Personen(-gruppen) zu halten. Die Bildung größerer Personengruppen ist nicht erlaubt.

    • Speisen und Getränke sind nur am Sitzplatz einzunehmen.

  • Der VfL bittet um Verständnis, dass sich alle Angaben zum Sonderspielbetrieb auf Grund von Veränderungen in den für den VfL Wolfsburg verbindlichen Vorschriften – auch kurzfristig – ändern können. Der VfL wird über alle notwendigen Anpassungen so früh wie möglich informieren.

  • Für Rückfragen steht das Service Center unter service@vfl-wolfsburg.de zur Verfügung.