Allgemeine Geschäftsbedingungen für WölfiClub-Veranstaltungen
„WölfiClub-Events-AGB“ (Stand: 04.02.2026)
1. Geltungsbereich der AGB
Die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, In den Allerwiesen 1 in 38446 Wolfsburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Michael Meeske, Peter Christiansen, Dr. Tim Schumacher („VfL Wolfsburg“), betreibt einen offiziellen Kids-Club, der sich mit seinem Angebot an die jüngsten Fans bis einschließlich 13 Jahre richtet („WölfiClub“). Im Rahmen dieses WölfiClub bietet der VfL Wolfsburg verschiedene Veranstaltungen an (z.B. Kindergeburtstage, Weihnachtsfeier, Kids-Day). Diese AGB gelten für die Rechtsverhältnisse zwischen dem VfL Wolfsburg und den Vertragspartnern, die im Hinblick auf den WölfiClub und die in diesem Zusammenhang durchgeführten Veranstaltungen begründet werden.
Diese Bedingungen ergänzen und spezifizieren die allgemeinen Geschäftsbedingungen für sonstige Veranstaltungen der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH und die allgemeinen Geschäftsbedingungen des WölfiClub. Es ist daher in der Rangfolge der geltenden Bedingung zunächst auf diese Bedingungen abzustellen – insbesondere sofern die Bedingungen einen inhaltlich voneinander abweichenden Regelungsgehalt aufweisen. Soweit diese Bedingungen keine spezifische Regelung enthalten, wird inhaltlich auf die nachrangig geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für sonstige Veranstaltungen der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH und die allgemeinen Geschäftsbedingungen des WölfiClub abgestellt.
2. Vertragsschluss
Mit Abschluss des Anmeldevorganges durch Auslösen des entsprechenden Online-Befehls auf einer der Internet-Präsenzen des VfL Wolfsburg (z.B.: www.vfl-wolfsburg.de, fussballschule.vfl-wolfsburg.de/kindergeburtstage, shop.vfl-wolfsburg.de) gibt der Vertragspartner ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Veranstaltungsvertrages zur Teilnahme an der Veranstaltung ab. Der VfL Wolfsburg bestätigt dem Teilnehmer den Eingang des Vertragsangebotes online („Bestellbestätigung“). Die Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Teilnahme an der Veranstaltung und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Bonitätsprüfungen). Erst mit Übersendung einer Auftragsbestätigung innerhalb von 14 Tagen bzw. spätestens mit der Teilnahme an der Veranstaltung kommt der Vertrag zwischen dem VfL Wolfsburg und dem Vertragspartner auf Grundlage dieser AGB zustande.
3. Bezahlung
3.1 Zahlungsweise: Sofern die Veranstaltungsbeschreibung eine Teilnahmegebühr vorsieht, kann die Zahlung dieser Teilnahmegebühr je nach Art der Veranstaltung per Girocard, per Kreditkarte (VISA/MasterCard), per SEPA-Lastschrift oder über eine der auf der Buchungsseite angebotenen Zahlungsarten erfolgen. Der VfL Wolfsburg behält sich vor, weitere Zahlungsarten (z.B. Zahlung auf Rechnung) anzubieten, oder bestimmte Zahlungsarten nicht anzubieten und auf andere Zahlungsarten zu verweisen. In einem solchen Fall steht es dem Kunden frei, eine der verbleibenden Zahlungsarten zu wählen.
3.2 SEPA-Lastschriftmandat: Erteilt der Kunde dem Club ein SEPA-Lastschriftmandat, erfolgt der Einzug der Lastschrift erst nach der Rechnungsstellung und wird dem Kunden spätestens einen Geschäftstag vorher angekündigt. Der Kunde sichert zu, für entsprechende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den Club verursacht wurde.
4. Teilnehmer
4.1 Teilnahmeberechtigung: Zur Teilnahme an den Veranstaltungen des WölfiClub sind Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 13 Jahren berechtigt („Teilnehmer“). Hiervon abweichende Teilnahmeberechtigungen kann der VfL Wolfsburg in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung festlegen.
4.2 WölfiClub-Mitgliedschaft: Der VfL Wolfsburg behält sich vor, die Berechtigung zur Teilnahme an der Veranstaltung an die WölfiClub-Mitgliedschaft zu knüpfen. Voraussetzung dafür ist, dass diese Bedingung in der Veranstaltungsbeschreibung aufgeführt ist.
4.3 Anmeldeschluss: Sofern in der Veranstaltungsbeschreibung angegeben, ist die Anmeldung nur bis zu einem bestimmten Datum möglich („Anmeldeschluss“). Der VfL Wolfsburg behält sich vor, auch spätere Anmeldungen für die Veranstaltung zu berücksichtigen. Ein Anspruch auf Berücksichtigung trotz verspäteter Anmeldung besteht nicht.
4.4 Mindestteilnehmerzahl: Der VfL Wolfsburg behält sich vor, eine Mindestteilnehmerzahl für Veranstaltungen festzulegen. Sofern eine Mindestteilnehmerzahl festgesetzt wird, ist diese der Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen.
Sofern die Mindestteilnehmerzahl für die Veranstaltung (bis zum Anmeldeschluss) nicht erreicht wird, ist der VfL Wolfsburg berechtigt, über die Durchführung der Veranstaltung nach eigenem Ermessen zu entscheiden. Sieht die Veranstaltungsbeschreibung eine Durchführung der Veranstaltung ohne Erreichen der Mindestteilnehmerzahl vor, hat der Vertragspartner zumindest die Teilnahmegebühr zu bezahlen, die der Gebühr bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl entspricht. Eine Mitteilung über eine etwaige Annullierung aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen erfolgt durch den VfL Wolfsburg spätestens innerhalb einer Woche nach Anmeldeschluss. Im Falle der Annullierung der Veranstaltung besteht ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Teilnahmegebühr. Für die Rückzahlung gilt Ziffer 10 dieser AGB.
4.5 Maximalteilnehmerzahl: Der VfL Wolfsburg behält sich vor, die Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung auf eine bestimmte, in der Veranstaltungsbeschreibung festgelegte maximale Teilnehmerzahl zu begrenzen. Sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, kann eine Anmeldung zu der Veranstaltung nicht mehr erfolgen. Im Übrigen liegt die Auswahl der Vertragspartner bzw. Teilnehmer im Ermessen des VfL Wolfsburg, sofern die Anzahl der eingegangenen Anmeldungen die Kapazitäten übersteigt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
4.6 Ausschluss von Teilnehmern: Der VfL Wolfsburg ist berechtigt, Teilnehmer aus wichtigen Gründen von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Wichtige Gründe können in der Person oder dem Verhalten der Person begründet sein und liegen insbesondere vor bei Gewalttätigkeiten, Vandalismus, Rassismus, Sexismus oder der wiederholten groben Nichtbeachtung von Anweisung der verantwortlichen Veranstaltungsleitung. Im Falle des Ausschlusses eines Teilnehmers besteht für den entsprechenden Vertragspartner kein Anspruch auf teilweise oder vollständige Rückgewähr einer möglicherweise geleisteten Teilnahmegebühr. Es steht dem Vertragspartner frei nachzuweisen, dass durch den Ausschluss kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
5. Leistungsangebot des VfL Wolfsburg
5.1 Veranstaltungen: Der Umfang und der Ablauf der Veranstaltung richtet sich nach den auf einer der Internetpräsenzen des VfL Wolfsburg (z.B.: fussballschule.vfl-wolfsburg.de/kindergeburtstage, www.vfl-wolfsburg.de, shop.vfl-wolfsburg.de) jederzeit abrufbaren und konkretisierten Veranstaltungsbeschreibung. Der VfL Wolfsburg behält es ausdrücklich vor – auch kurzfristig – gleichwertige Änderungen an den einzelnen Bestandteilen der Veranstaltung vorzunehmen. Alle Rechte und Leistungen, die aus Präsenzveranstaltungen bestehen oder diese erfordern, werden abgehalten und umgesetzt, so wie dies nach den behördlichen Vorschriften am jeweiligen Ort und den organisatorischen Erfordernissen des VfL Wolfsburg zulässig und möglich ist. Sämtliche Änderungen werden dem Vertragspartner schriftlich oder online (per E-Mail) zeitnah bekannt gegeben.
5.2 Zeitraum: Der Zeitraum und Umfang der Veranstaltung ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung. Der Vertragspartner erkennt an, dass der VfL Wolfsburg dabei auch von der Art und Weise der Durchführung der Veranstaltung und des jeweils gültigen Regelwerks des Deutschen Fußball Bundes und der Deutschen Fußball-Liga (einschließlich der sicherheitstechnischen Anforderungen) abhängig ist und der VfL Wolfsburg hierauf keinen Einfluss hat.
5.3 Verpflegung: Der VfL Wolfsburg behält es sich vor als Vertragsbestandteil den Teilnehmern im Rahmen der Veranstaltung ein Verpflegungsangebot bereitzustellen. Der konkrete Umfang der Verpflegung ist der Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen.
6. Widerruf
Auch wenn der Vertragspartner beim VfL Wolfsburg die Anmeldung zu den Veranstaltungen über Fernkommunikationsmittel (d.h. zum Beispiel telefonisch, online oder per E-Mail) im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB vornimmt und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein zweiwöchiges Widerrufsrecht.
7. Nichterscheinen, Rücktritt, Krankheits- und Verletzungsfall
7.1 Nichterscheinen: Erscheint ein Teilnehmer nicht zu der von ihm gebuchten Veranstaltung, bleibt der Zahlungsanspruch des VfL Wolfsburg bestehen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Teilnahmegebühr besteht nicht, soweit sich aus diesen AGB nichts Abweichendes ergibt.
7.2 Rücktritt: Der Vertragspartner kann jederzeit vom Teilnahmevertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform und ist an die unter Ziffer 11 genannte Kontaktadresse zu richten. Mit dem Rücktritt verliert der Vertragspartner, bzw. der aus dem Rechtsverhältnis begünstigte Teilnehmer, das Recht an der entsprechenden Veranstaltung teilzunehmen.
7.3 Kosten: Bei einem Rücktritt vom Teilnahmevertrag ist 50% der Teilnahmegebühr inklusive Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern der Rücktritt erst eine Woche nach Anmeldeschluss – falls vorgesehen – oder weniger als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn erfolgt, abhängig davon, welche der Bedingungen zuerst eintritt.
8. Haftung
Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bzw. des/der Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit durch den VfL Wolfsburg nicht zwingend gehaftet wird, z. B. im Falle des Vorsatzes, bei grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und wegen der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut (wesentliche Vertragspflichten).
Ein Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des VfL Wolfsburg.
Für Schäden auf Grund von eigenem Fehlverhalten der Teilnehmer haftet der VfL Wolfsburg nicht. Gleiches gilt für Schäden, die durch ein Fehlverhalten eines anderen Teilnehmers entstehen, sofern dieses nicht auf eine Verletzung der Aufsichtspflicht des Verantwortlichen der Veranstaltung zurückzuführen ist.
9. Haftpflicht-, Unfall und Krankenversicherung
9.1 Allgemeines: Der Vertragspartner bestätigt durch die Anmeldung zu der gebuchten Veranstaltung, dass der Teilnehmer sportlich voll belastbar und körperlich gesund ist und keine ansteckenden Krankheiten hat. Sofern ein Teilnehmer Arzneimittel einnimmt oder bestimmte Übungen nicht ausführen darf, obliegt es dem Vertragspartner den VfL Wolfsburg hierauf bei der Anmeldung zu der Veranstaltung oder – sofern dieser Umstand erst nach der Anmeldung eintritt – rechtzeitig hinzuweisen. Soweit der Vertragspartner gegenüber dem VfL Wolfsburg diese freiwilligen Angaben nicht macht, übernimmt der VfL Wolfsburg für hieraus resultiere Schäden keine Haftung.
9.2 Aufsichtspflicht: Die Aufsichtspflicht für die Teilnehmer liegt während des gesamten Veranstaltungszeitraumes bei den betreuenden Sorgeberechtigten, sofern diese als Teilnehmer der Veranstaltung beiwohnen. Andernfalls erklären die Sorgeberechtigten als Vertragspartner, dass die Aufsichtspflicht für die Teilnehmer für die Dauer der Veranstaltung auf den VfL Wolfsburg als Veranstalter übertragen wird. Der VfL Wolfsburg nimmt die Aufsichtspflicht durch das eingesetzte Personal (z.B. Mitarbeiter, Trainer, Betreuer, sonstige Erfüllungsgehilfen) wahr.
9.3 Versicherungen: Der Teilnehmer muss über den Erziehungsberechtigten kranken- und haftpflichtversichert sein. Eine Kranken- oder Haftpflichtversicherung durch den VfL Wolfsburg besteht weder während der Veranstaltung noch auf dem Hin-/Rückweg zu der Veranstaltung.
10. Annullierung und Verlegung einzelner Veranstaltungen
Im Falle höherer Gewalt oder bei Nichterreichen der unter Ziffer 4.4 dieser AGB ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl hat der VfL Wolfsburg das Recht, die Veranstaltung ganz oder teilweise zu annullieren.
In diesem Fall vergütet der VfL Wolfsburg binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe der Annullierung die Teilnahmegebühr entsprechend dem annullierten Anteil der Veranstaltung zurück. Hierbei bleibt er zur Aufrechnung mit einem etwaigen Entschädigungsanspruch berechtigt. Ein Entschädigungsanspruch im Falle der Annullierung einer Veranstaltung wegen höherer Gewalt und einer deswegen geschuldeten Rückvergütung der Teilnahmegebühr bleibt dem VfL Wolfsburg für die bereits erbrachten oder zur Annullierung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen vorbehalten.
11. Kontakt
Rücktrittserklärungen, Widersprüche, sonstige nach diesen AGB relevante Informationen (z.B. ärztliche Atteste) und sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Veranstaltung können über die folgende Kontaktmöglichkeit an den VfL Wolfsburg gerichtet werden:
VfL Wolfsburg-Fußball GmbH
– Service-Center –
In den Allerwiesen 1
38446 Wolfsburg
E-Mail: service@vfl-wolfsburg.de.
Telefon: 05361 8903 903 (Es entstehen die anbieterabhängigen Kosten ins deutsche Festnetz)
Fax: 05361-8903-900
Erreichbarkeit: montags bis freitags 9 bis 17 Uhr
Website: www.vfl-wolfsburg.de
12. Datenschutz
Soweit in den AGB nicht konkret anders benannt erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden zur Erfüllung eines Vertrags gemäß Art. 6 Abs. 1, S. 1 b) DSGVO.
Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Kunden nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des VfL Wolfsburg können der unter www.vfl-wolfsburg.de/datenschutz abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Rechtswahl: Für sämtliche Beziehungen zwischen dem Vertragspartner und dem VfL Wolfsburg gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Erfüllungsort: Für Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des VfL Wolfsburg (Wolfsburg).
13.3 Verwendung Dritter: Der VfL Wolfsburg ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Vertragspflichten Dritter zu bedienen.
13.4 Streitschlichtung: Der VfL Wolfsburg ist nicht verpflichtet und grundsätzlich auch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilzunehmen.
13.5 Nebenabreden: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und der zwischen dem VfL Wolfsburg und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
13.6 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Regelungslücke innerhalb dieser AGB.



